Das Kantonale Steueramt Zürich hat zu den Berufsauslagen im Coronajahr 2020 eine spezielle Mitteilung verfasst.
Die Berufskosten können von unselbständig Erwerbende so geltend gemacht werden, wie sie ohne Corona-Massnahmen angefallen wären. D.h. es gibt keine Kürzung wegen Home Office-Tage. Diese Handhabung schliesst aber im Gegenzug einen Abzug für ein Arbeitszimmer (Home Office-Kosten) aus.
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