Berufskostenabzug in der Steuererklärung 2020 und Corona

Das Kantonale Steueramt Zürich hat zu den Berufsauslagen im Coronajahr 2020 eine spezielle Mitteilung verfasst.

Die Berufskosten können von unselbständig Erwerbende so geltend gemacht werden, wie sie ohne Corona-Massnahmen angefallen wären. D.h. es gibt keine Kürzung wegen Home Office-Tage. Diese Handhabung schliesst aber im Gegenzug einen Abzug für ein Arbeitszimmer (Home Office-Kosten) aus.

 

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