Die Ergänzungsleistungen der Rentner werden ab dem 01.01.2021 neu berechnet. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:
- Die anrechenbaren Mietzinse werden erhöht.
- Für Hausbesitzer werden neu eine Nebenkostenpauschale von Fr. 2'520/Jahr angerechnet.
- Neu gibt es eine Vermögensschwelle.
- Ebenfalls wird bei den AHV-Altersrentner neu der Vermögensverbrauch vor der Pensionierung kontrolliert.
- Für Kinder unter elf Jahren wird der anrechenbare Lebensbedarf gesenkt.
- Neu wird bei der Krankenkasse die tatäschliche Prämie des KVGs berücksichtigt.
- Der Vermögensfreibetrag wird bei Einzelpersonen von bisher Fr. 37'500 auf Fr. 30'000 gesenkt.
- Bei Ehepaaren wird er von Fr. 60'000 auf Fr. 50'000 gesenkt.
- Neu gibt es eine Rückerstattungspflicht für Erben.
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